Rechtsprechung
BayObLG, 14.02.1984 - BReg. 1 Z 94/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Entziehung des Personensorgerechts und Vermögenssorgerechts hinsichtlich des eigenen Kindes; Zulässigkeit einer vorläufigen Anordnung ohne vorherige persönliche Anhörung der Betroffenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neu-Ulm - 1 X 287/83
- LG Memmingen, 19.09.1983 - 4 T 1016/83
- BayObLG, 14.02.1984 - BReg. 1 Z 94/83
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 1 Z 56/80
Verfahrensfehler; Persönliche Anhörung; Akte; Zielrichtung; Gefährdung; …
Auszug aus BayObLG, 14.02.1984 - BReg. 1 Z 94/83
Das Landgericht, welches die Zulässigkeit der Erstbeschwerde zutreffend bejaht hat ( §§ 19, 20, 21 FGG ), ist mit Recht davon ausgegangen, daß das Vormundschaftsgericht in Sorgerechtssachen grundsätzlich eine vorläufige Anordnung treffen kann, wenn zum Schutz des Kindes ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet (BayObLGZ 1980, 215/217 m.w.Nachw.).Die nochmalige Anhörung im Beschwerdeverfahren kann ausnahmsweise dann entbehrlich sein, wenn weder neue Tatsachen vorgetragen sind noch eine Änderung rechtlicher Gesichtspunkte eingetreten ist (BayObLGZ 1980, 215/220, BayObLG DAVorm 1981, 901/904, je m.w.Nachw.) und auch im Hinblick auf den Zeitablauf seit der persönlichen Anhörung durch das Vormundschaftsgericht die erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren nicht geboten erscheint (vgl. BayObLG MDR 1981, 230/231).
- BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59
Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG
Auszug aus BayObLG, 14.02.1984 - BReg. 1 Z 94/83
Die Beschwerdeberechtigung der Mutter (§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 4 FGG ) folgt bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (vgl. BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1983, 168/170). - BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit
Auszug aus BayObLG, 14.02.1984 - BReg. 1 Z 94/83
Das Landgericht war unter diesen Umständen - entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde - nicht gehalten, ein weiteres Gutachten einzuholen (zur Verpflichtung hierzu vgl. BayObLGZ 1982, 309/315 m.w.Nachw.). - BayObLG, 07.07.1983 - BReg. 1 Z 26/83
Auszug aus BayObLG, 14.02.1984 - BReg. 1 Z 94/83
Die Beschwerdeberechtigung der Mutter (§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 4 FGG ) folgt bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (vgl. BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1983, 168/170). - BayObLG, 25.09.1980 - BReg. 1 Z 45/80
Anhörung; Eltern; Vormundschaftsgericht; Beschwerdegericht; Ermittlungsergebnisse
Auszug aus BayObLG, 14.02.1984 - BReg. 1 Z 94/83
Die nochmalige Anhörung im Beschwerdeverfahren kann ausnahmsweise dann entbehrlich sein, wenn weder neue Tatsachen vorgetragen sind noch eine Änderung rechtlicher Gesichtspunkte eingetreten ist (BayObLGZ 1980, 215/220, BayObLG DAVorm 1981, 901/904, je m.w.Nachw.) und auch im Hinblick auf den Zeitablauf seit der persönlichen Anhörung durch das Vormundschaftsgericht die erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren nicht geboten erscheint (vgl. BayObLG MDR 1981, 230/231).
- BayObLG, 10.04.1984 - BReg. 1 Z 13/84
Anhörung; Persönliche; Eltern; Sorgeberechtigter; Beschwerde; …
Ebenso - zu § 50 a FGG - BayObLG (Beschluß - BReg. 1 Z 94/83 - v. 14.2.84, in FamRZ 1984 Heft 9 S. 929).